Mitgliedschaft

Sichern Sie sich langfristig gutes, faires Wohnen in einer starken Gemeinschaft.

Mehrfamilienhaus aus dem Heimatwerk-Bestand

Einstieg und Dauer Ihrer Mitgliedschaft

In der Regel werden Sie Mitglied, wenn Sie eine Wohnung beim Heimatwerk anmieten. Die Mitgliedschaft begleitet Ihr Mietverhältnis. Sie gibt Ihnen Sicherheit und das gute Gefühl, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein.

Wenn Sie eine Wohnung beim Heimatwerk nutzen, ist die Mitgliedschaft Voraussetzung. So tragen alle, die hier wohnen, die Genossenschaft gemeinsam mit. Auch nach einem Auszug können Sie auf Wunsch Mitglied bleiben, wenn Sie sich dem Heimatwerk verbunden fühlen oder sich später erneut eine Wohnung vorstellen können.

Die finanziellen Grundlagen

Die folgenden Angaben fassen einige finanzielle Eckdaten zu Ihrer Mitgliedschaft beim Heimatwerk zusammen. Weitere Regeln und Rahmenbedingungen finden Sie in unserer Satzung (PDF-Download). Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder etwas im Detail klären möchten, hilft Ihnen unser Team gern persönlich weiter.

Genossenschaftsanteile

  • Über die Ausschüttung einer Dividende und den Jahresabschluss beschließt die jährliche Mitgliederversammlung
  • Sie haften nur mit Ihren gezeichneten Genossenschaftsanteilen. Eine Nachschusspflicht darüber hinaus besteht nicht.
  • Der Stichtag für die Kündigung von Genossenschaftsanteilen zum 31.12. ist der 30.06. eines Jahres.
  • Ist Ihre Mitgliedschaft gekündigt, werden Ihre Anteile nach der Mitgliederversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt.

Fragen zur Mitgliedschaft

In diesem Bereich beantworten wir wichtige Fragen zur Mitgliedschaft. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns gern an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Endet die Mitgliedschaft automatisch bei Kündigung der Wohnung?

Nein, Sie können gerne Mitglied der Genossenschaft bleiben. Sie erhalten dann weiterhin die in der Mitgliederversammlung beschlossene Dividende. Bei einer späteren Wohnungssuche werden Sie als Mitglied vorrangig berücksichtigt.

Wann bekomme ich meine Anteile ausgezahlt?

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt satzungsgemäß erst nach der Mitgliederversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr im Mai/Juni des folgenden Jahres. Das gleiche gilt für Teilkündigungen einzelner Anteile.

Das Mietverhältnis ist an die Mitgliedschaft gebunden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Sie können ausschließlich mit der Anmietung einer Wohnung Mitglied im Heimatwerk werden. 

Wie viele Genossenschaftsanteile sind erforderlich?

Mit der Zeichnung von einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 250,- € erwerben Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Abhängig von der Größe der anzumietenden Wohnung müssen weitere Anteile gezeichnet werden:

  • bis 35m² Wohnfläche 2 weitere Anteile à 250,- €
  • bis 50m² Wohnfläche 3 weitere Anteile à 250,- €
  • bis 60m² Wohnfläche 4 weitere Anteile à 250,- €
  • bis 70m² Wohnfläche 5 weitere Anteile à 250,- €
  • bis 80m² Wohnfläche 6 weitere Anteile à 250,- €
  • über 80m² Wohnfläche 7 weitere Anteile à 250,- €
Wie werden die Genossenschaftsanteile verwendet?

Alle eingezahlten Anteile, sowie die Rücklagen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Eine Dividende wird ausgezahlt, sofern auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung darüber beschlossen wird.

Stark im genossenschaftlichen Verbund

Als Teil eines bundesweiten Verbunds von Wohnungsgenossenschaften nutzen wir gemeinsamen Erfahrungsschatz und Wissen. Davon profitieren unsere Mitglieder durch verlässliche Qualität und faire Wohnkonzepte.