Fragen zur Mitgliedschaft
Hier möchten wir Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft beantworten. Dafür haben wir die wichtigsten Fragen hier zusammengestellt. Falls Ihre Frage hier nicht auftaucht - rufen Sie uns an.
Wann werden Sie Mitglied?
In der Regel bei Anmietung einer Wohnung.
Wie werden Sie Mitglied?
Sie vereinbaren einfach einen Termin mit uns zu einem persönlichen Gespräch.
Wie viele Genossenschaftsanteile sind erforderlich?
Mit der Zeichnung von einem Genossenschaftsanteil in Höhe von 250,-€ erwerben Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Abhängig von der Größe der anzumietenden Wohnung müssen weitere Anteile gezeichnet werden:
- bis 35m² Wohnfläche 2 weitere Anteile à 250,-€
- bis 50m² Wohnfläche 3 weitere Anteile à 250,-€
- bis 60m² Wohnfläche 4 weitere Anteile à 250,-€
- bis 70m² Wohnfläche 5 weitere Anteile à 250,-€
- bis 80m² Wohnfläche 6 weitere Anteile à 250,-€
- über 80m² Wohnfläche 7 weitere Anteile à 250,-€
Wie werden die Genossenschaftsanteile verwendet?
Alle eingezahlten Anteile, sowie die Rücklagen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Auf alle eingezahlten Anteile erhalten Sie nach Beschluss durch die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung eine Dividende.
Wann bekomme ich meine Anteile zurückgezahlt?
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung darf satzungsgemäß erst nach der Mitgliederversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr im Mai/Juni des nächsten Jahres erfolgen. Selbiges gilt für Teilkündigungen einzelner Anteile.
Das Mietverhältnis ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Endet die Mitgliedschaft automatisch bei Kündigung der Wohnung?
Nein, Sie können gerne auch weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben. Sie erhalten dann weiterhin die satzungsmäßige Dividende und bei einer späteren Wohnungssuche werden Sie vorrangig berücksichtigt.
Fragen zur Genossenschaft
Hier möchten wir Ihnen Fragen zu dem genossenschaftlichen Modell beantworten. Dafür haben wir die wichtigsten Fragen hier zusammengestellt.
Wie entstanden die Genossenschaften?
Die Wohnungsgenossenschaften in Deutschland entwickelten sich Mitte des 19. Jahrhunderts während der Industrialisierung in den Städten, die dadurch schnell wuchsen. Vorrangiges Ziel der ersten Genossenschaften war es, den vielen Menschen, die eine der wenigen, teuren Wohnungen in der Stadt benötigten, eine bezahlbare Wohnung zu bieten.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, in dem festgelegt wurde, dass die Mitglieder nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern mit der Höhe ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile hafteten.
Aus den ersten bescheidenen Anfängen entwickelten sich bis heute ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.
Gibt es Unterschiede zwischen Genossenschaften und anderen Wohnungsvermietern?
Ja, denn Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung sind die Grundsätze der Solidargemeinschaft. Daher verbieten sich die Genossenschaften, mit dem erwirtschafteten Vermögen zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erzielen.
Sind Genossenschaftswohnungen grundsätzlich billiger als vergleichbare andere Wohnungen?
Wohnungsgenossenschaften sind, genau wie andere Unternehmen, den Gesetzen des Marktes unterworfen. Genossenschaften können jedoch oft auf gepflegte und modernisierte Altbestände zurückgreifen und es stehen nicht möglichst hohe Gewinne im Vordergrund.
Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben?
In Genossenschaften werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Wohnung nur bei groben Verstößen gegen die Satzung bzw. den Nutzungsvertrag kündbar ist. Das ordentliche Kündigungsrecht, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, ist ausgeschlossen.
Was ist die Satzung einer Genossenschaft?
Die Satzung kann man als Verfassung der Genossenschaft ansehen. Sie wird von allen Mitgliedern der Genossenschaft aufgestellt und regelt den Zweck der Genossenschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Aus welchen Organen besteht eine Genossenschaft?
Wichtigstes Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel einmal jährlich stattfindet. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der wiederum bestellt den Vorstand der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Vorstand in seiner Tätigkeit zu beraten und zu kontrollieren.
Bin ich als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer meiner Wohnung?
Nein. Man hat zwar als Genossenschaftsmitglied eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung sondern auf das Wohnungsunternehmen. Also, ist die Genossenschaft Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
Darf ich Veränderungen in meiner Genossenschaftswohnung vornehmen? Wer kümmert sich um Reparaturen?
Bauliche Veränderungen müssen immer von der Genossenschaft genehmigt werden. Kleine Instandhaltungen erledigen die Mieter selbst. Größere Reparaturen sollten der Genossenschaft überlassen werden.
Aktuelle Satzung zum Download
- Satzung der Heimatwerk e.G.Satzung in der Fassung vom 21. Mai 2019 eingetragen in das Genossenschaftsregister Nr. 209 des Amtsgerichts Hannover690 KB