Genossenschaft

Ein bewährtes Konzept für faires Wohnen und gemeinschaftliches Handeln.

Fassade eines Mehrfamilienhauses des Heimatwerks

Genossenschaft heißt Geben und Nehmen

Genossenschaftliches Wohnen bietet viele Vorteile. Es ist auf Dauer angelegt, setzt auf Fairness und auf ein gutes Miteinander im Haus. 
Damit das gelingt, braucht es nicht nur das Heimatwerk, sondern auch Menschen, die mitdenken und mit anpacken.

Was Sie beitragen können

  • Kleine Reparaturen, wenn möglich, selbst übernehmen
  • Sehen, wo Nachbarn Unterstützung brauchen
  • Wohnung und Haus wie eigenes Eigentum behandeln
  • Den Genossenschaftsgedanken im Alltag leben
  • Bei Aktionen im Haus oder Quartier mitmachen

Vertrauen und Stabilität

In unserer Genossenschaft begegnen sich Mitglieder, Aufsichtsrat und Vorstand auf Augenhöhe. Wir haben auf allen Kanälen stets ein offenes Ohr und sind sehr interessiert an ehrlichem Austausch – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular „Feedback und Anregungen“.

Selbstbewusst und auch ein bisschen stolz blicken wir auf mehr als 75 Jahre Stabilität und Beständigkeit des Heimatwerks zurück. Unsere Geschäftsberichte belegen die solide wirtschaftliche Grundlage. Das gibt Sicherheit für Mitglieder und Mieter und schafft Vertrauen in die Zukunft.

Teil der Genossenschaft werden

Als Mitglied unterstützen Sie die Genossenschaft, stärken ihre Basis und nehmen Mitbestimmungsrechte wahr. 
Mehr zur Mitgliedschaft finden Sie hier.

Fragen zur Genossenschaft

In diesem Bereich beantworten wir wichtige Fragen zum Thema Genossenschaft. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns gern an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aus welchen Organen besteht eine Genossenschaft?

Wichtigstes Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel einmal jährlich stattfindet. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der wiederum bestellt den Vorstand der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Vorstand in seiner Tätigkeit zu beraten und zu überwachen.

Bin ich als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer meiner Wohnung?

Nein. Man hat zwar als Genossenschaftsmitglied eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. Also ist die Genossenschaft Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen.

Gibt es Unterschiede zwischen Genossenschaften und anderen Wohnungsvermietern?

Ja, denn Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind die Grundsätze der Solidargemeinschaft. Daher verbieten sich die Genossenschaften, mit dem erwirtschafteten Vermögen zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erzielen.

Sind Genossenschaftswohnungen grundsätzlich billiger als vergleichbare andere Wohnungen?

Wohnungsgenossenschaften sind, genau wie andere Unternehmen, den Gesetzen des Marktes unterworfen. Genossenschaften können jedoch oft auf gepflegte und modernisierte Altbestände zurückgreifen und es stehen nicht möglichst hohe Gewinne im Vordergrund.

Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben?

In Genossenschaften werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Wohnung nur bei groben Verstößen gegen die Satzung bzw. den Nutzungsvertrag kündbar ist. Das ordentliche Kündigungsrecht, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, ist ausgeschlossen.

Was ist die Satzung einer Genossenschaft?

Die Satzung kann man als Verfassung der Genossenschaft ansehen. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und von allen Mitgliedern anerkannt. Sie regelt den Zweck der Genossenschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Wie entstanden die Genossenschaften?

Die Wohnungsgenossenschaften in Deutschland entwickelten sich Mitte des 19. Jahrhunderts während der Industrialisierung in den Städten, die dadurch schnell wuchsen. Vorrangiges Ziel der ersten Genossenschaften war es, den vielen Menschen, die in den Städten eine Wohnung benötigten, eine bezahlbare Wohnung zu bieten.

Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, in dem festgelegt wurde, dass die Mitglieder nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern mit der Höhe ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile hafteten.

Aus den ersten bescheidenen Anfängen entwickelten sich bis heute ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.

Stark im genossenschaftlichen Verbund

Als Teil eines bundesweiten Verbunds von Wohnungsgenossenschaften nutzen wir gemeinsamen Erfahrungsschatz und Wissen. Davon profitieren unsere Mitglieder durch verlässliche Qualität und faire Wohnkonzepte.