Genossenschaft
Ein bewährtes Konzept für faires Wohnen und gemeinschaftliches Handeln.
Gemeinsam mehr erreichen
Eine Genossenschaft entsteht, wenn viele Menschen sich für ein gemeinsames Ziel zusammentun. Beim Heimatwerk ist dieses Ziel gutes und faires Wohnen. Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern, nicht einem einzelnen Eigentümer.
Erwirtschaftetes Geld bleibt überwiegend im Bestand. Die Häuser werden gepflegt und modernisiert, der Service für Mitglieder und Mieter gestärkt. So entsteht ein stabiles Zuhause, an dem viele gemeinsam mitwirken.
Genossenschaft heißt Geben und Nehmen
Genossenschaftliches Wohnen bietet viele Vorteile. Es ist auf Dauer angelegt, setzt auf Fairness und auf ein gutes Miteinander im Haus.
Damit das gelingt, braucht es nicht nur das Heimatwerk, sondern auch Menschen, die mitdenken und mit anpacken.
Ihre Vorteile als Mieter
- Langfristige Wohnperspektive
- Faire, verlässliche Mieten
- Erträge bleiben im Bestand
- Investitionen in Modernisierung und Service
- Fokus auf gutes Miteinander im Haus
Was Sie beitragen können
- Kleine Reparaturen, wenn möglich, selbst übernehmen
- Sehen, wo Nachbarn Unterstützung brauchen
- Wohnung und Haus wie eigenes Eigentum behandeln
- Den Genossenschaftsgedanken im Alltag leben
- Bei Aktionen im Haus oder Quartier mitmachen
Struktur und Mitbestimmung
Die Grundlage der Genossenschaft bilden die Mitglieder. Sie tragen die Genossenschaft gemeinsam. Aus ihrer Mitte wird der Aufsichtsrat gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte. Der Aufsichtsrat begleitet den Vorstand und achtet darauf, dass im Sinne der Genossenschaft gehandelt wird.
Mitbestimmung findet vor allem in der Mitgliederversammlung statt. Dort berichtet der Vorstand über die Entwicklung der Genossenschaft. Die Mitglieder können sich über allgemeine Belange informieren, ihre Sicht einbringen und den Aufsichtsrat wählen. Jede und jeder hat genau eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. So wird aus vielen einzelnen Stimmen eine gemeinsame Richtung.
Vertrauen und Stabilität
In unserer Genossenschaft begegnen sich Mitglieder, Aufsichtsrat und Vorstand auf Augenhöhe. Wir haben auf allen Kanälen stets ein offenes Ohr und sind sehr interessiert an ehrlichem Austausch – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular „Feedback und Anregungen“.
Selbstbewusst und auch ein bisschen stolz blicken wir auf mehr als 75 Jahre Stabilität und Beständigkeit des Heimatwerks zurück. Unsere Geschäftsberichte belegen die solide wirtschaftliche Grundlage. Das gibt Sicherheit für Mitglieder und Mieter und schafft Vertrauen in die Zukunft.
Unsere Satzung als Grundlage
Genossenschaftliches Zusammenwirken lebt davon, dass alle den Gedanken verstanden haben und gern mittragen. Vieles entsteht aus Bauchgefühl, Rücksicht und Vertrauen. Damit alle wissen, worauf sie sich verlassen können, sind die wichtigsten Regeln in unserer Satzung festgehalten. Unsere aktuelle Satzung können Sie hier herunterladen.
Teil der Genossenschaft werden
Als Mitglied unterstützen Sie die Genossenschaft, stärken ihre Basis und nehmen Mitbestimmungsrechte wahr.
Mehr zur Mitgliedschaft finden Sie hier.
Fragen zur Genossenschaft
In diesem Bereich beantworten wir wichtige Fragen zum Thema Genossenschaft. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns gern an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wichtigstes Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel einmal jährlich stattfindet. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der wiederum bestellt den Vorstand der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Vorstand in seiner Tätigkeit zu beraten und zu überwachen.
Nein. Man hat zwar als Genossenschaftsmitglied eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen. Also ist die Genossenschaft Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen.
Ja, denn Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind die Grundsätze der Solidargemeinschaft. Daher verbieten sich die Genossenschaften, mit dem erwirtschafteten Vermögen zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erzielen.
Wohnungsgenossenschaften sind, genau wie andere Unternehmen, den Gesetzen des Marktes unterworfen. Genossenschaften können jedoch oft auf gepflegte und modernisierte Altbestände zurückgreifen und es stehen nicht möglichst hohe Gewinne im Vordergrund.
In Genossenschaften werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Wohnung nur bei groben Verstößen gegen die Satzung bzw. den Nutzungsvertrag kündbar ist. Das ordentliche Kündigungsrecht, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, ist ausgeschlossen.
Die Satzung kann man als Verfassung der Genossenschaft ansehen. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und von allen Mitgliedern anerkannt. Sie regelt den Zweck der Genossenschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Die Wohnungsgenossenschaften in Deutschland entwickelten sich Mitte des 19. Jahrhunderts während der Industrialisierung in den Städten, die dadurch schnell wuchsen. Vorrangiges Ziel der ersten Genossenschaften war es, den vielen Menschen, die in den Städten eine Wohnung benötigten, eine bezahlbare Wohnung zu bieten.
Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, in dem festgelegt wurde, dass die Mitglieder nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern mit der Höhe ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile hafteten.
Aus den ersten bescheidenen Anfängen entwickelten sich bis heute ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.