Aufgaben des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat begleitet das Heimatwerk verantwortungsvoll im Sinne der Mitglieder.
Rolle und Verantwortung
Der Aufsichtsrat ist das Beratungs- und Kontrollgremium des Heimatwerks. Seine Mitglieder werden von der Genossenschaft gewählt. Sie achten darauf, dass wirtschaftlich solide entschieden wird und die Interessen der Mitglieder im Mittelpunkt stehen. Die folgenden Punkte geben einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats beim Heimatwerk.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand
- Der Aufsichtsrat fördert, berät und überwacht den Vorstand.
- Der Aufsichtsrat kommt regelmäßig zu Sitzungen mit dem Vorstand zusammen.
- Er setzt sich mit allen wichtigen Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung und des Risikomanagements auseinander.
- Zu bestimmten Geschäftsvorgängen muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben, zum Beispiel beim Wohnungsneubauprogramm, beim Modernisierungsbudget oder beim Erwerb und Verkauf von Grundstücken.
Verantwortung gegenüber der Genossenschaft
- Der Aufsichtsrat setzt sich mit den vorgelegten Berichten auseinander und berichtet in der Mitgliederversammlung darüber.
- Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.
- Der Aufsichtsratsvorsitzende unterschreibt die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder und ist auch für Kündigungen von Vorstandsmitgliedern zuständig.
- Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Aufsichtsrat prüft die Jahresabschlussunterlagen und den Prüfungsbericht des Verbandsprüfers.
Die Menschen, die diese Aufgaben beim Heimatwerk übernehmen, stellen wir Ihnen auf der Seite Aufsichtsrat vor.