Die Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft ?

Die Wohnungsgenossenschaften in Deutschland entwickelten sich Mitte des vorigen Jahrhunderts während der Industrialisierung in den Städten. Ziel war es, vielen Menschen, die allein hilflos und schwach waren, zusammen aber eine Wirtschaftsmacht, ein Dach über dem Kopf zu bieten. Im Jahr 1889 beschloß der Reichstag ein Genossenschaftsgesetz, in dem festgelegt wurde, daß die Mitglieder nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern mit der Höhe ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile hafteten. Aus den ersten bescheidenen Anfängen entwickelten sich bis heute ca. 2000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.

Gibt es Unterschiede zwischen Genossenschaften und anderen Wohnungsvermietern ?

Ja. Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung sind die Grundsätze der Solidargemeinschaft. Daher verbieten sich die Genossenschaften, mit dem erwirtschafteten Vermögen zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erzielen. 

Sind Genossenschaftswohnungen grundsätzlich billiger als vergleichbare andere Wohnungen ?

Nein. Wohnungsgenossenschaften sind, genau wie andere Unternehmen, den Gesetzen des Marktes unterworfen. Genossenschaften können oft auf gut erhaltene Altbestände bei Wohnungsangeboten zurückgreifen und müssen nicht an Mieten herausholen, was der Markt gerade hergibt.

Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben ?

In Genossenschaften werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet, daß die Wohnung nur bei groben Verstößen gegen die durch von allen Mitgliedem aufgestellte Satzung kündbar ist. Kein Eigentümer droht Ihnen mit Eigenbedarfsklagen. Schließlich sind Sie Miteigentümer der Genossenschaft. 

Was sind die Satzung und die Organe einer Genossenschaft ?

Die Satzung kann man als Verfassung der Genossenschaft ansehen. Sie wird von allen Mitgliedern der Genossenschaft aufgestellt und regelt den Zweck der Genossenschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Wichtigstes Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitglieder wählen - wie im Parlament - den Aufsichtsrat. Der wiederum bestellt den Vorstand der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Tätigkeit zu beraten und zu kontrollieren. 

Was geschieht mit den Genossenschaftsanteilen ?

Alle eingezahlten Anteile sowie die Rücklagen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Auf die eingezahlten Anteile erhalten Sie laut Satzung eine Dividende. Bei der Heimatwerk Hannover eG wurde in den letzten Jahren regelmäßig eine Dividende von 4 Prozent auf das eingezahlte Geschäftsguthaben ausgeschüttet.

Bin ich als Genossenschaftsmitglied Miteigentümer meiner Wohnung ?

Nein. Man hat zwar als Genossenschaftsmitglied eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung sondern auf das Wohnungsunternehmen. Also, Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen ist immer die Genossenschaft, damit auch für spätere Generationen preiswerte Wohnungen vorhanden sind.

Darf ich Veränderungen in meiner Genossenschaftswohnung vornehmen ? wer kümmert sich um Reparaturen ?

Bauliche Veränderungen müssen immer von der Geschäftsführung genehmigt werden. Kleine Instandhaltungen erledigen die Mieter selbst. Größere Reparaturen sind Sache der Genossenschaft.